Bildungsministerium unterstützt Berufsanerkennung

Pressemitteilung, 30.11.2016

Karamba Diaby, zuständiger Berichterstatter der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung:

Das Anerkennungsgesetz (BQFG) regelt seit 2012 die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Der Bericht zum Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2016 hat mehrere Förderlücken klar benannt. Mit dem neuen Programm schließt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderlücke bei den Kosten der Berufsanerkennung:

„Das ist ein wichtiger Schritt. Die Anerkennung vorhandener Qualifikationen darf nicht an den Kosten scheitern. Mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen tragen wir dazu bei, den Fachkräftebedarf zu decken, und wir ermöglichen für den Einzelnen eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Das Bildungsministerium kommt mit dem neuen Programm einer zentralen Forderung der SPD zur Verbesserung des Anerkennungsgesetzes nach: Ab dem 1. Dezember können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren gestellt werden. Dafür stehen im Haushalt des Bundes im kommenden Jahr 5 Mio. Euro zur Verfügung. Jeder Antragsteller kann mit bis zu 600 Euro unterstützt werden. Damit können z.B. Übersetzungskosten oder Gebühren bezahlt werden.

Mit dem Programm werden vor allem Geringverdiener und Personen gefördert, die keine Sozialleistungen erhalten. Das Förderprogramm ist als Pilotvorhaben zunächst für drei Jahre angelegt. Die Anträge können z.B. bei Beratungsstellen im Programm ‚Integration durch Qualifizierung (IQ)‘ gestellt werden.

Die SPD begrüßt dieses Programm ausdrücklich. Im nächsten Schritt muss das Bildungsministerium noch die Förderlücke bei den Lebenshaltungskosten schließen. Denn wer seinen Lebensunterhalt während des Anerkennungsverfahrens nicht bestreiten kann, wird auch keinen Antrag auf Anerkennung vorhandener Qualifikationen stellen.“