Diaby: „Streikbrecher ade“ – Reform des Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen

Pressemitteilung, 21.10.2017

„Leiharbeiter wurden schon oft als Streikbrecher benutzt, um den Arbeitskampf der Gewerkschaften ins Leere laufen zu lassen. Mit der Reform heißt es nun: Streikbrecher ade“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. „Mit der heute verabschiedeten Reform haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen geschaffen“, so Diaby.

„Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten“, erklärt Diaby. „Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz nun auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen würden“, sagt Diaby. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten werden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt.

„Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmer mit CDU und CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen“, sagt Diaby. So müssen vor allem die Tarifbindung und die Mitbestimmungsrechte weiter gestärkt werden. Und auch Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung stehen noch auf der Agenda der SPD. „Die SPD zeigt mit diesem Gesetz, dass sie keinen Fußbreit entfernt von den Arbeitnehmern und den Gewerkschaften steht“, so Diaby abschließend.