Equal Pay Day – Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden

Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit kann nur per Gesetz beseitigt werden.

Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam.

Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird.
Die bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen und Lebensläufen, beträgt zwischen 7 und 8 Prozent. Dieser Unterschied ist alleine auf das Geschlecht zurückzuführen. Das ist Diskriminierung.

Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben, so dass Frauen sich ihrem beruflichen Fortkommen widmen können. So können die strukturellen Ursachen der Lohnlücke ausgeschaltet werden. Die Lohndiskriminierung dagegen kann nur per Gesetz beseitigt werden.

Hintergründe zur Lohnlücke

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.