Folgen Sie mir auf meinen sozialen Kanälen

Erklärung zum Stimmverhalten im Bundestag beim Thema Abgeordnetendiät

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Februar 2014, über ein heiß diskutiertes Thema abgestimmt: die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung – auch als „Abgeordnetendiät“ bekannt. Ich möchte erläutern, warum ich dafür gestimmt habe.

Es steht zunächst folgende Frage im Raum: Wer außer den Parlamentariern der gewählten Legislative, sollte in einer parlamentarischen Demokratie über die Bezahlung von Parlamentariern entscheiden? Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist der Bundestag kein „Selbstbedienungsladen“.

Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, hatte der Bundestag eine unabhängige Kommission mit der Erarbeitung von Empfehlungen beauftragt. Diese Kommission empfahl auf der Basis nachvollziehbarer und transparenter Kriterien, dass Bundestagsabgeordnete eine Vergütungshöhe der Besoldungsgruppe R 6 erhalten sollen. Das entspricht in etwa der Vergütung von Oberbürgermeistern mittelgroßer Städte (250.000 Einwohner). Damit soll das zentrale Ziel der Abgeordnetenentschädigung gewährleistet werden: eine unabhängige Ausübung des Mandats.

Die Orientierungsgröße R 6 besteht bereits seit Mitte der 1990er Jahre. Allerdings haben die Abgeordneten in den letzten fast zwei Jahrzehnten auch immer wieder auf Erhöhungen verzichtet. Um die immer wiederkehrenden Diskussionen zu vermeiden, war es aber an der Zeit, das Thema endgültig zu klären.

Konkret bedeutet die Erhöhung auf 8.667 Euro (zum 01.07.2014) und auf 9.082 Euro (zum 01.01.2015) bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 60 bis 70 h einen Stundenlohn von ca. 35 Euro. Die Entschädigung bekommt ein Abgeordneter aber nicht auf die Hand. Davon gehen noch Steuern, Mandatsträgerbeiträge, Krankenversicherung usw. ab.

Mit der Entscheidung ist nicht nur die Erhöhung verbunden. Wichtig ist zudem: Mit dem Gesetz wurde ebenfalls beschlossen, dass ab dem 01.07.2016 Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet erfolgen. Die Abgeordnetenentschädigung entwickelt sich also entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung.

Die Kommission hat zudem die Überarbeitung der Altersversorgung von Abgeordneten empfohlen. Hier haben wir entschieden, dass es Einschnitte geben wird: Der Höchstsatz wird auf 65 Prozent gesenkt. Zudem ist eine vorzeitige Altersentschädigung künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Diese Änderung war längst überfällig.

Mit dem verabschiedeten System beendet der Bundestag ein fast zwei Jahrzehnte währendes Verfahren. Aus meiner Sicht haben wir nun endlich einen systematischen und transparenten Maßstab gefunden, der die immer wiederkehrenden Diskussionen beendet.

Karamba Diaby