Information zum DDR-Heimkinderfonds

Am 25. Februar 2014 hat eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder, bestehend aus Fach- und Finanzpolitiker/-innen, die Aufstockung des Hilfsfonds für DDR-Heimkinder auf 200 Mio. EUR auf den Weg gebracht. Damit ist die Finanzierung ab 2014 gesichert.

Es bleibt auch bei den bisherigen Leistungskriterien und dem bisherigen Leistungsumfang, so dass jede/-r Betroffene bis zu 10.000 EUR an Leistungen für Folgeschäden des Heimaufenthalts geltend machen kann. Der Bund und die ostdeutschen Länder (einschließlich Berlin) finanzieren den Fonds je zur Hälfte. Mit dem Geld sollen unter anderem Rentenersatzleistungen, Kuren, Therapien oder Zahnersatz bezahlt werden.

WICHITG: Neu ist, dass es eine Frist gibt, bis zu der Betroffene ihre Ansprüche anmelden müssen. Stichtag für diese Anmeldung ist der 30. September 2014.
Durch die Anmeldung erhalten die Behörden schnell und umfassend einen Überblick über die Zahl der Betroffenen. Es geht bei der Anmeldung nicht um die Antragstellung auf Leistungen, sondern lediglich um die Erklärung, Heimbewohner/-in gewesen zu sein. Der Fonds selbst bleibt bis Mitte 2016 geöffnet!

Weitere Informationen sind zu finden unter

http://www.fonds-heimerziehung.de/

Für Fragen stehen zudem die Mitarbeiter/-innen der Anlauf- und Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt zur Verfügung.

Kontakt
Anlauf- und Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt
Tina Spengler, Jürgen Wesner
Liebknechtstr. 65
39110 Magdeburg
Telefon: 0391 727 399 20
Telefax: 0391 727 399 14