Reform des Gesetzes zu Leiharbeit und Werkverträgen: Streikbrecher ade

Bild* Dediljiv @flickr.com (CC 2.0)

Mit der heute verabschiedeten Reform zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Lohndumping in Betrieben Einhalt zu gebieten und klare Strukturen geschaffen.

Die wichtigste Neuerung liegt bei der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten. Durch eine Tariföffnung erreicht das Gesetz nun auch Leiharbeitnehmer ab der sechsten Einsatzwoche. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen würden. Auch die Informationsrechte von Betriebsräten werden gestärkt und erstmals überfällige Sanktionen für Rechtsmissbrauch eingeführt. Leiharbeiter wurden schon oft als Streikbrecher benutzt, um den Arbeitskampf der Gewerkschaften ins Leere laufen zu lassen. Auch das wird mit der Reform beendet, sodass es in Zukunft heißen wird: Streikbrecher ade!

Leider waren weitere aus unserer Sicht wünschenswerte Verbesserungen für die Arbeitnehmer mit CDU und CSU nicht umsetzbar. Die SPD wird sich aber weiterhin für gute Arbeit einsetzen. So müssen vor allem die Tarifbindung und die Mitbestimmungsrechte weiter gestärkt werden. Und auch Antworten auf Fragen zu Arbeitsschutz, Arbeitsplatzsicherheit und soziale Absicherung stehen noch auf der Agenda der SPD.