Rentenangleichung: Zwei-Stufen-Plan von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Vier Rentnerinnen auf einer Parkbank von Comrade King @flickr.com (CC 2.0)

Die Lebensleistung von Menschen muss honoriert werden. Das ist ein sozialdemokratischer Grundsatz und die SPD kämpft seit jeher dafür, dass er auch umgesetzt wird. Es ist deshalb als Erfolg zu werten, dass wir in den Koalitionsvertrag die Rentenangleichung in Ost- und Westdeutschland – auch gegen den hartnäckigen Widerstand der Union – hineinverhandelt haben. Jetzt gilt es, die Angleichung auch umzusetzen.

Vollständige Angleichung bis 2020

Ich bin deshalb froh darüber, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, einen Zwei-Stufen-Plan zur Angleichung vorgeschlagen hat. Mit einem „Rentenüberleitungsabschlussgesetz“ soll die vollständige Angleichung erfolgen. Bereits zum 1. Januar 2018 wird die bestehende Differenz von 5,9 Prozent halbiert werden; zwei Jahre später, zum 1. Januar 2020, erfolgt abschließend die vollständige Angleichung. Damit würde auch im Rentensystem 30 Jahre nach dem Fall der Mauer die Einheit vollzogen. Kostenpunkt: In den Jahren 2018 und 2019 erstattet der Bund zusätzlich ca. 1,8 Mrd. Euro pro Jahr an die Rentenversicherung; ab 2020 erstattet der Bund ca. 3,9 Milliarden Euro pro Jahr.

„Rentenwert zwischen Ost und West weiterhin 5,9 Prozent“

Diese zwei Stufen sind nötig, denn trotz der starken Erhöhung der Renten zum 1. Juli in Ostdeutschland, die auch eine Folge des von den Gewerkschaften und der SPD durchgesetzten Mindestlohnes ist, beträgt der Unterschied des Rentenwertes zwischen Ost und West weiterhin 5,9 Prozent. Seit dem 1. Juli 2016 liegt der Rentenwert in Ostdeutschland bei 28,66 Euro und in Westdeutschland bei 30,45 Euro.

Aber wie so oft: Auch die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West ist eine Medaille mit zwei Seiten. Mit der Vereinheitlichung der Rentenwerte wird die derzeit bestehende Höherwertung der Löhne in Ostdeutschland, die der Rentenberechnung zugrunde liegt, wegfallen. Die bisher durch Höherwertung der versicherten Arbeitsentgelte erworbenen Entgeltpunkte bleiben jedoch erhalten und werden mit dem jeweils angehobenen aktuellen Rentenwert bewertet.

„Frage der Gerechtigkeit“

Die Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland ist richtig und wichtig. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Anerkennung der Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland, dass dann nach 30 Jahren nach dem Fall der Mauer endlich auch ein einheitliches Rentensystem Anwendung findet. Gleichzeitig bringt die Angleichung auch Herausforderungen mit sich: Denn für einen Teil der heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird sich der vorliegende Entwurf der Bundesministerin mit dem Wegfall der Höherwertung nachteilig auswirken.

„Umdenken in der Lohnpolitik“

Damit die Nachteile in Zukunft gering ausfallen, muss es über die Rentenpolitik hinaus zu einem Umdenken in der Lohnpolitik kommen. Mit den Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften werde ich mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass die Tarifbindung ausgebaut wird und gute Löhne bezahlt werden. Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist außerdem ein weiteres Mittel, um die Altersvorsorge abzusichern. Sie ist jedoch nur als Ergänzung zu sehen und nicht als Ersatz zur gesetzlichen Rente. Denn die Altersvorsorge muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleiben.