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Grundgesetzänderung beschlossen – Mehr Geld für Bildung

Foto: Phoenix – Karamba Diaby vor dem Plenum im Reichstag

Wir haben durchgesetzt, dass die Bundesregierung in allen Kommunen in die Qualität und Ausstattung der Schulen investieren kann. Endlich können jetzt alle Schulen überall in Deutschland eine gute digitale Ausstattung bekommen. Das heißt: schnelles Internet, Tablets oder Schulungen des Personals werden möglich. Der „DigitalPakt Schule“ kann mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren in die Digitalisierung der Schulen investieren.

Mehr Qualifizierungen

Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser bei der Weiterqualifizierung auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent übernommen. Wir erleichtern den Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen in überwiegend kurzfristigen Arbeitsverhältnissen. Wir senken den Arbeitslosenversicherungsbeitrag dauerhaft um 0,4 Prozentpunkte; für die nächsten vier Jahre sogar um 0,5 Prozentpunkte. Wir erleichtern den Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen in überwiegend kurzfristigen Arbeitsverhältnissen.

Der Mieterschutz wird verbessert

Bundesweit darf die Miete nach einer Modernisierung nur noch um maximal 3 Euro/qm im Monat innerhalb von 6 Jahren erhöht werden, bei Mieten unter 7 Euro/qm sogar nur um 2 Euro. Die Modernisierungsumlage sinkt bundesweit von 11 Prozent auf 8 Prozent. Zukünftig kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro für gezieltes Herausmodernisieren verhängt werden. Vermietende müssen vor Vertragsabschluss über Ausnahmen von der Mietpreis-bremse informieren. Für Mietverhältnisse, die von sozialen Trägern geschlossen werden, um die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken an Bedürftige weiterzuvermieten, gilt künftig ein verbesserter Kündigungsschutz.

Wir ermöglichen eine Fortführung von Bundesinvestitionen in den sozialen Wohnungsbau

Die SPD hat mit der Einführung des neuen Artikels 104d GG durchgesetzt, dass die Bundesregierung verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Die bestehende Befristung der Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund bis 2020 wird aufgehoben. Wir haben dafür für das Jahr 2019 nochmals 500 Mio. Euro zusätzlich, über den Koalitionsvertrag hinaus, zur Verfügung gestellt. Damit erhalten die Länder in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro. So wird mehr sozialer Wohnraum geschaffen und der Druck auf die Mietpreise gemindert.