Das BAföG ist wieder eine echte Alternative

BAföG rauf – Foto: Andreas Amann

Am 1. August 2019 tritt die 26. BAföG-Novelle in Kraft. Ab dem kommenden Wintersemester 2019/20 verbessern sich damit die BAföG-Leistungen deutlich. Davon werden zukünftig mehr Geförderte profitieren.

Das BAföG ist wieder eine echte Alternative zum Nebenjob und ermöglicht es den Geförderten, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ich möchte es den Schülerinnen, Schülern und Studierenden deshalb ans Herz legen, diese neue Chance zu nutzen und den BAföG-Antrag zu stellen.

Denn: In den letzten Jahren sind immer weniger Schülerinnen, Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden.

Steigende Einkommen der Eltern haben leider oft dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Trotzdem sind natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungs- sowie die Wohnkosten – gerade in Hochschulstädten wie Halle – immer weiter gestiegen. Hinzu kommen komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden, die junge Menschen davon abgehalten haben, BAföG zu beantragen.

In Halle haben wir mittlerweile mehr als 20.000 Studierende, von denen etwa 6.000 BAföG beziehen. Das BAföG war immer ein wichtiges Instrument, um den Zugang zum Studium mehr Menschen zu ermöglichen. Wir haben uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für diese Reform eingesetzt, um auf die neue Lebenswirklichkeit zu reagieren und um mehr junge Menschen als bisher zu fördern. Deswegen haben wir das BAföG angepasst und umfassend verbessert.

Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wird um 30 Prozent angehoben: von derzeit 250 Euro auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten. Außerdem können BAföG-Empfangende, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, sich über bessere Leistungen freuen. Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gibt es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.