Gläserner Abgeordneter

Einkünfte

Abgeordnetenentschädigung

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung. Die Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt seit dem 1. Juli 2023 pro Monat 10.591,70 Euro, diese sind voll zu versteuern. Bundestagsabgeordnete erhalten keine Sonderzahlungen oder Sitzungsgelder.

Entgeltliche Tätigkeit neben dem Mandat*

Für einen virtuellen Gastvortrag bei L’Oreal erhielt ich 2020 darüber hinaus ein Honorar der Stufe 1* für einen virtuellen Gastvortrag bei L’Oreal.

2015 und 2016 erhielt ich ein Buchhonorar der Stufe 3* für die Biographie „Mit Karamba in den Bundestag. Mein Weg vom Senegal ins deutsche Parlament“ von der Graf & Graf Literatur- und Medienagentur GmbH, Berlin.

 

Amtsausstattung

Gemäß § 12 AbgG erhalten Mitglieder des Bundestages zur Abgeltung ihrer mandatsbezogenen Aufwendungen eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Diese setzt sich aus Geld- und Sachmitteln zusammen.

Kostenpauschale

Als Teil der Amtsausstattung erhalte ich eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale in Höhe von 5.051,54 Euro. Sie ist vor allem dazu gedacht, Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung des Wahlkreisbüros (Miete, Nebenkosten, Inventar, Büromaterial, Fachliteratur, Medien, Porto) sowie entstehende Kosten für die Unterhaltung einer Zweitwohnung am Parlamentssitz abzudecken. Aber auch andere mandatsbedingte Kosten für z. B. Fahrten zu Terminen, Einladungen, Repräsentation und Betreuung der Wahlkreise sollen aus der Kostenpauschale bestritten werden.

Unter bestimmten Umständen wird die Kostenpauschale jedoch gekürzt: Werden etwa Abstimmungen oder Sitzungstage, z. B. wegen Dienstreisen oder Krankheit verpasst, werden von der Aufwandsentschädigung bis zu 100 € pro Tag einbehalten. Die Kostenpauschale darf durch die Abgeordneten zweckgemäß frei verwendet werden, eine Abrechnung bei der Bundestagsverwaltung ist nicht nötig. Dies fördert einerseits eine unkomplizierte und zeitnahe Verwaltung alltäglicher Organisationsgeschäfte und stellt außerdem die kostengünstigste Lösung dar, denn Einzelnachweise würde eine enorme Erhöhung des Verwaltungsaufwands für den Bundestag bedeuten.

Büroausstattung/Konto für Sachleistungen

Zur Amtsausstattung gehören weiterhin eingerichtete Büroräume in einer der Liegenschaften des Deutschen Bundestags in Berlin. Auch die Bereitstellung und Nutzung des gemeinsamen Informations- und Kommunikationssystems (Telefon, Internet, E-Mail, Software) des Bundestages zählt darunter.

Außerdem werden den Abgeordneten Büro- und Materialkosten in Höhe von bis zu 12.000 Euro im Jahr für weiteren Büro- und Geschäftsbedarf bzw. Kommunikationsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Übernahme der Kosten für Büromaterial, die IT-Ausstattung der Wahlkreisbüros, Fachliteratur usw. erfolgt gegen Vorlage von Einzelnachweisen.

Mitarbeiterpauschale

Jedes Mitglied des Bundestages erhält im Rahmen der Amtsausstattung monatlich 25.874 Euro (Stand: 1. März 2024), um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Büros in Berlin und im Wahlkreis zu entlohnen. Aus diesem Budget können in begrenztem Maße auch Reisekosten für Weiterbildungsmaßnahmen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig in Berlin stattfinden, übernommen werden.

Dienstreisen

In meiner Funktion als Abgeordneter bin ich häufig unterwegs, am liebsten per Bahn. Der Deutsche Bundestag stellt den Abgeordneten verschiedene Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung. Dazu zählen die freie Benutzung der Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG, die Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin und bei Vorlage von Einzelnachweisen auch Erstattungen für Flugreisen im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit.

Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten wie z. B. ÖPNV-, Taxi- oder Autokosten innerhalb des Wahlkreises und zu anderen Veranstaltungen, müssen von der steuerfreien Kostenpauschale beglichen werden.

 

Altersentschädigung

Da Abgeordnete des Deutschen Bundestages während ihrer Tätigkeit im Parlament keiner Berufstätigkeit nachgehen, schließt die Altersentschädigung hier eine Lücke in der späteren Altersversorgung der ausgeschiedenen Abgeordneten. Grund dafür ist, dass Abgeordnete während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen und ihre Mandatszeit nicht als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts anerkannt wird.

Die Altersentschädigung beträgt nach einem Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Sie steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozentpunkte auf höchstens 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung an. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird aktuell wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Die Pension ist voll zu versteuern.

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* vgl. Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages, S. 18