Für eine dauerhafte Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich

Am vergangenen Wochenende traf sich in Halle (Saale) die bundesweit agierende Initiative „Bildungsstreik 2014“. Eine ihrer zentralen Forderungen ist die Abschaffung des Kooperationsverbotes.

Warum sollte das Kooperationsverbot abgeschafft werden?

Aufgrund des Kooperationsverbotes darf der Bund die Länder nicht dauerhaft im Bildungsbereich finanziell unterstützen. Um die Qualität von Schule, Studium und Lehre nicht zu gefährden, sind jedoch dringend zusätzliche Investitionen nötig. Diese allein zu stemmen, wird aber für immer mehr Länder zum Problem.

SPD und CDU/CSU haben sich im Koalitionsvertrag zu Investitionen in Bildung und Forschung bekannt. Damit werden wichtige Zukunftsimpulse sowohl für jeden Einzelnen als auch für die Gesellschaft insgesamt gesetzt. Der Bund will den Ländern mehr Geld für die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen zur Verfügung stellen. Angesichts der zentralen Bedeutung von Bildung und Forschung ist es nur folgerichtig, wenn der Bund die Länder dabei unterstützt, für verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit im Bildungs- und Forschungssystem zu sorgen.

Wie unterstützt der Bund die Länder derzeit im Bildungsbereich?

Deshalb bedient sich die Politik aktuell zeitlich und thematisch begrenzter „Hilfskonstruktionen“ wie den Hochschulpakten. Konkret: Für den Ausbau der Studienplätze stellt der Bund in der ersten Phase (2007 bis 2010) und der zweite Phase (2011 bis 2015) insgesamt ca. 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Planungen für die dritte Phase (2016 bis 2020) laufen bereits.

Der Hochschulpakt ist ein wichtiges Instrument, um die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen sicherzustellen. Damit wird aber nicht dauerhaft das Problem der strukturellen Unterfinanzierung vieler Hochschulen gelöst. Bund und Länder müssen deshalb – fraktions- und parteiübergreifend – klären, wie mit dem Kooperationsverbot künftig umgegangen wird.

Welche Lösungsvorschläge stehen im Raum?

Wir bewegen uns hierbei im Spannungsfeld von „Aufrechterhaltung des Status Quo“ bis „generelle Abschaffung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich“. Durch die Einführung eines Artikels 104c im Grundgesetz könnte der Bund den Ländern Finanzhilfen für Bildungsausgaben gewähren. Dabei muss er das Gleichbehandlungsgebot sowie die Bildungshoheit der Länder beachten. Dieser Artikel würde eine Kooperation im Hochschul- und Schulbereich ermöglichen.

Neben diesem umfassenden Ansatz stehen zwei Vorschläge für einen veränderten Artikel 91b im Raum, die dauerhafte Kooperationen in Teilbereichen der Bildungs- und Forschungspolitik zuließen: Danach könnte der Bund erstens Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen fördern. Oder zweitens: Bund und Länder wirken bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammen.

Dass die jeweils erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zur Einführung des Artikels 104c ins Grundgesetz zustande kommt, ist derzeit äußerst fraglich. Deshalb setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, dass sich Bund und Länder zeitnah auf einen tragfähigen Kompromiss verständigen.