Informationen zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes

Stellungnahme und Informationen zur Novelle des IfSG

Am 21. April 2021 habe ich im Deutschen Bundestag dem Gesetzesentwurf zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Warum habe ich das getan?

Mehr als 80.000 Menschen sind in Deutschland infolge von Corona gestorben. Die Intensivstationen in den Krankenhäusern sind am Limit, weil die neuen Virus-Mutationen aggressiver sind und eben auch viele jüngere Menschen bedrohen. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürger:innen, besonders gegenüber denen, die noch kein Impfangebot erhalten haben. Dieser Schutzpflicht sind wir als Parlamentarier:innen nachgekommen.

Das war notwendig, weil die Länder einheitliche und verbindliche Regelungen zwar besprochen und beschlossen, aber nicht eingehalten haben. Mit dem im Bundestag novellierten Infektionsschutzgesetz haben wir Verantwortung übernommen und endlich einheitliche Regelungen durchgesetzt. Damit werden die Maßnahmen nun in ganz Deutschland an ein und demselben Maßstab gemessen. Das bietet Transparenz und somit auch eine bessere Nachvollziehbarkeit für die Bevölkerung. Vor allem werden wir hiermit aber auch der Tatsache gerecht, dass die Pandemie keine Stadt- oder Ländergrenzen kennt. Die Maßnahmen im Überblick:

  • Private Treffen sind auf die Angehörigen des eigenen Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder beschränkt.
  • Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Ausnahmen sind vorgesehen, u.a. zur Berufsausübung, zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder zur körperlichen Bewegung (bis Mitternacht).
  • Arbeitgeber:innen haben die Pflicht, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bürotätigkeiten die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Diese wiederum müssen die Tätigkeit in ihren Wohnungen ausführen, wenn dies möglich ist.
  • Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Kulturelle Einrichtungen bleiben geschlossen mit Ausnahme von zoologischen und botanischen Gärten. Diese dürfen, da das Infektionsrisiko draußen geringer ist als in geschlossenen Räumen, unter strengen Hygienevorschriften (u.a. Einlass nur mit negativem Test) öffnen.
  • „Click & Meet“ ist bis zu einer Inzidenz von 150 möglich bei Vorlage eines negativen Testergebnisses. Bei einer höheren Inzidenz ist nur „Click & Collect“ erlaubt.
  • Auch im Sportbereich gibt es strenge Beschränkungen. Ausnahmen hierfür gelten aber nicht nur für Berufs- und Leistungssportler, sondern auch für Kinder, die weiterhin zu fünft im Freien Sport treiben können.
  • Gaststätten bleiben geschlossen, die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt aber zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen werden untersagt mit Ausnahme von Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Möglich bleiben auch Friseurbesuche und Fußpflege, da hierauf insbesondere ältere Menschen für die essentielle Körperpflege angewiesen sind. Hierbei muss eine FFP2-Maske getragen werden und es muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
  • Bei der Beförderung von Personen durch öffentliche Verkehrsmittel ist eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen anzustreben.
  • Die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.
  • Schülerinnen und Schüler können im Inzidenzbereich von 100-165 im Wechselunterricht unterrichtet werden. Ab einer Sieben-TageInzidenz von 165 wird in den Distanzunterricht gewechselt.
  • Alle Einschränkungen sind bis zum 30. Juni 2021 befristet

In den letzten Tagen habe ich viele kritische und besorgte E-Mails erhalten. Ja, die auf Grundlage dieses Gesetzesentwurfes möglichen Maßnahmen schränken vorübergehend Grundrechte ein. Dies wird aber durch unser Grundgesetz ausdrücklich ermöglicht. Und: Alle Einschränkungen durch die „Bundes-Notbremse“ sind bis zum 30. Juni 2021 begrenzt und an die „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gebunden. Das Parlament behält das Heft des Handelns in der Hand.

Was wir nun brauchen, ist keine Spaltung im Land, sondern Solidarität und Zuversicht. Es macht mich wütend, wenn rechte Kräfte erneut von einem „Ermächtigungsgesetz“ sprechen und Hetze und Unwahrheiten verbreiten. Ihnen müssen wir entschieden gegenüberstehen und aufklären.

Allen, die mit mir über meine Entscheidung in einen sachlichen Dialog treten wollen, biete ich das ausdrücklich an.

Weitere Infos zum Thema bietet auch dieses Video: